Entscheidungsstichwort (Thema)

fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

 

Verfahrensgang

AG Potsdam (Urteil vom 13.02.2001; Aktenzeichen 84 Cs 19/99)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 21.01.2004; Aktenzeichen 2 BvR 1471/03)

 

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 13. Februar 2001 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO).

 

Unterschriften

Thaeren-Daig, Seifert, Dr. Bachnick

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1550707

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