Entscheidungsstichwort (Thema)
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Verfahrensgang
AG Potsdam (Urteil vom 13.02.2001; Aktenzeichen 84 Cs 19/99) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 21.01.2004; Aktenzeichen 2 BvR 1471/03) |
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 13. Februar 2001 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO).
Unterschriften
Thaeren-Daig, Seifert, Dr. Bachnick
Fundstellen
Dokument-Index HI1550707 |
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