Rn 7
Grob fahrlässige Unkenntnis auf Seiten des Anfechtungsgegners vermag – anders als noch im Regierungsentwurf – für die Anfechtbarkeit nach § 132 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 nicht zu genügen, jedoch verweist § 132 Abs. 3 auf die Regelung in § 130 Abs. 2 und lässt damit die Kenntnis von solchen Umständen ausreichen, die zwingend auf das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder die Stellung des Eröffnungsantrags schließen lassen (§ 130 Abs. 2).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen