Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe der Lieferung und Installation von Kleinlysimetern. der Vergabe der „Lieferung und Installation von [Zahl] Kleinlysimetern im Rahmen des Projektes [X]”

 

Nachgehend

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.03.2010; Aktenzeichen VII-Verg 46/09)

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin. Die Beigeladene trägt ihre Aufwendungen selbst.

 

Tatbestand

A.

Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig die o.g. Vergabe als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durch, an dem die Antragstellerin (ASt) und die Beigeladene beteiligt sind. Das dem Verhandlungsverfahren vorausgegangene Offene Verfahren zur Beschaffung der streitgegenständlichen Kleinlysimeter für das [X-] Lysimeternetzwerk … war von der erkennenden Kammer als den Vorgaben des Vergaberechts nicht genügend angesehen worden (Beschluss vom 22. April 2009, VK 2 – 24/09). Im Rahmen des vorliegenden Nachprüfungsverfahrens macht die ASt geltend, dass auch das Verhandlungsverfahren angesichts einer nach wie vor ungenügenden Leistungsbeschreibung und fehlender Produktneutralität an gravierenden Mängeln leide.

Die Ag forderte ASt und Beigeladene mit Schreiben vom 24. Juli 2009 auf, Angebote im Verhandlungsverfahren abzugeben.

Ziffer 2.3 – Lysimetertechnik … – der Leistungsbeschreibung lautet dabei wie folgt:

„Das ‚Institute for…’ hat sich beim Lysimeterdesign ihres Klima-Feedback-Konzeptes für die Lysimetertechnologie der Firma … [= Beigeladene] entschieden. Dies erfolgte im Rahmen eines Offenen EU-Verfahrens im …. Mit dieser Auftragsvergabe wurden faktisch die Standards für das Lysimeterdesign aufgrund oben dargestellter Gründe festgelegt. Die Bauartgleichheit aller eingesetzten Lysimeter ist vor dem Hintergrund der Untersuchung des Klimawandels in [dem betreffenden Projekt]… eine unabdingbare Voraussetzung. Darüber hinaus muss der technische Rahmen identisch sein und den Vorgaben des … [= Institute for…] entsprechen, damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gegeben ist. (Siehe hierzu die Ausführungen zu Pkt. 1 Projektüberblick.)

Aufgrund der sehr empfindlichen Einflussgrößen wie Niederschlag und Temperatur ist es für das [X-] Lysimeternetzwerk … unerlässlich, dass zwischen den im Bau befindlichen Lysimetersystemen im …-Observatorium und den übrigen Observatorien kein systembedingter Unterschied vorliegt. Das vergleichende Monitoringkonzept für die unterschiedlichen Standorte beziehungsweise Klimaregionen setzt voraus, dass die Lysimeter in Ihrer Funktion, Bauform, Befüllungstechnik und Ausführungsform absolut identisch sind, damit die zu gewinnenden Messdaten hinsichtlich der ökosystemaren Fragestellungen im Kontext des Klimawandels unmittelbar vergleichbar sind. Unterschiedliche Lysimeterkonzepte bzw. unterschiedliches Lysimeterdesign verhindern eine wissenschaftliche Verwertung der Messungen in den … Observatorien. Die zu beschaffenden Lysimeter müssen mit den im Bau befindlichen Lysimetern des …[= ‚Institute for …’] identisch sein, damit das Projekt den originären Sinn behält und mögliche Auswirkungen des Klimawandels nicht durch systemimmanente Unterschiede zwischen den Lysimetern überlagert werden. Also ist die Gleichheit der Bauart ein wesentliches Kriterium und zugleich auch ein Ausschlusskriterium für andere Lysimetertechniken, die auf dem Markt angeboten werden.”

Ziffer 3.2.11.1 – Tensiometer – der Leistungsbeschreibung enthält folgende konkreten Anforderungen:

„Das Matrixpotential soll im Lysimeter in den Tiefen 30 cm, 50 cm und 140 cm Tiefe mittels Druckaufnehmertensiometern gemessen werden. Diese müssen automatisch blasenfrei befüllt oder bei Frostgefahr automatisch geleert werden können. Die Signale sollen automatisch verifiziert werden. Sind die Werte nicht plausibel oder befinden sich Luftblasen im Tensiometer, so ist ein Fehlersignal auszugeben. Die Sensoren sollen mit einem Überspannungsfeinschutz ausgeführt sein. Die Signale sollen als verstärkte Analogsignale, zumindest 0 … 1 Vdc oder digital abrufbar sein. Das Matrixpotential soll mit einer Genauigkeit von +/- 5 hPa gemessen werden. Der Temperaturfehler soll +/- 5 hPa je 20°K nicht überschreiten. Der Sensor soll nach Schutzart IP 68 geschützt sein, idealerweise hermetisch vergossen für Einsatz bis 1,5 Meter Stauwassersäule. Die Bodentemperatur soll im Bereich -30 °C … +70°C mit einer Genauigkeit von +/- 0,15 °K gemessen werden.

Vom Anbieter werden hier detaillierte Ausführungen zur Installation der Tensiometer, ihrer Funktionalität und ihrer Regelung gefordert. Die geforderten Informationen und technischen Details sind anhand von realisierten Projekten aus den vergangenen drei Kalenderjahren zu belegen.

Bitte tragen Sie in den nachfolgenden Rahmen Ihre Detailangaben zur geforderten Thematik ein:

[Freifläche]”

Mit Schreiben vom 10. und 11. August 2009 rügte die ASt die Wahl des Verga...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge