Der Beschluss ist bestandskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe von Sachverständigenleistungen

 

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Vergabeverfahren „Leistungserbringung als …” den Zuschlag zu erteilen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht hat die Antragsgegnerin die Verdingungsunterlagen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu korrigieren und Gelegenheit zur erneuten Angebotsabgabe einzuräumen.

2. Antragstellerin und Antragsgegnerin tragen die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens jeweils zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen selbst.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig ein beschleunigtes nichtoffenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleitungsauftrages „Leistungserbringung als …, durch (…).

a) In der Vergabebekanntmachung hieß es unter III.2) Teilnahmebedingungen:

„III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es werden nur Sachverständige berücksichtigt, die über besondere Fachkenntnisse und Qualifikationen auf dem Gebiet der Anlagen der … verfügen. Die Sachverständigen haben dem Auftraggeber ihre sach- und fachliche Qualifikation nachzuweisen. Eine Liste entsprechender Referenzprojekte ist beizufügen.

(…)

IV.2.1) Zuschlagskriterien

Wirtschaftlich günstigstes Angebot, die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Angebotsaufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.”

Die Ag prüfte die eingereichten Teilnahmeanträge entsprechend der bekanntgemachten Kriterien.

Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wurden die erfolgreichen Bieter – darunter die ASt und die Beigeladene (Bg) – in der Angebotsaufforderung gebeten, Angebote mit folgender Strukturierung abzugeben:

  1. „Angabe der Stundenverrechnungssätze für Personalleistungen einschl. sämtlicher Nebenkosten; jedoch mit Ausnahme der nachfolgend aufzuführenden Reisekosten
  2. Angabe der Verrechnungsgrößen für Reisekosten mit folgender Unterteilung:

    1. Pauschalsätze für je eine eintägige Dienstreise nach …, Personalkosten, Tagegeld, Verpflegungsmehraufwand etc.
    2. Angabe der zusätzlich entstehenden Kosten bei mehrtägigen Dienstreisen zu Buchstabe a)

      • je zusätzlichem Tag –

    c) Verrechnungssätze (Wegstreckenentschädigung, Tagegeld, Verpflegungsmehraufwand etc.) für Reisekosten, welche nicht unter die Buchstaben a) und b) fallen.”

Ferner hieß es:

„Die Kriterien hinsichtlich der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes richten sich nach der Eignung, Befähigung und persönlichen Qualifikation des vom Bieter einzusetzenden Personals (50%), der beabsichtigte Personaleinsatz sollte möglichst im eigenen Hause des Bieters verfügbar sein (20%), der fachlichen Umsetzung der Aufgabenstellung aus der Leistungsbeschreibung in das Angebot (20%) und den vom Bieter angebotenen Konditionen für seine erbrachten Leistungen (10%).”

In der Leistungsbeschreibung fanden sich folgende Regelungen:

„7. Abnahme

Die schriftliche Abnahme – diese erfolgt durch die selbständige Organisationseinheit EÜ des Auftraggebers – der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bzw. abnahmefähige Teilleistungen, erfolgt grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Vorlage des/der vertragsgemäß erstellten Prüfberichts/Stellungnahme. Die EÜ des Auftraggebers behält sich jedoch das Recht vor, bei erkennbaren Mängeln Nacharbeiten auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. Diese werden grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Vorlage des/der Prüfberichts/Stellungnahme von der EÜ des Auftraggebers geltend gemacht. Ist innerhalb dieses Zeitraums von 6 Wochen nach Vorlage des/der Prüfberichts/Stellungnahme noch keine schriftliche Abnahme seitens der EÜ des Auftraggebers erfolgt, gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen als abgenommen.

8. Qualifikation

Für die Durchführung der anstehenden Prüfleistungen kommen ausschließlich nur Sachverständige bzw. Sachverständigenorganisationen in Frage, die nachweislich überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen auf dem Gebiet des …. Der Bieter muss ein fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an … haben ihre fach- und sachliche Qualifikation dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe darzustellen. Eine Liste mit entsprechenden Referenzprojekten unter Hervorhebung der Übereinstimmungen mit vorliegender Leistungsbeschreibung und der detaillierten Beschreibung der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern ist dem Angebot beizufügen.”

Die Antragstellerin (ASt) gab fristgerecht ein Angebot ab. Das Angebot enthielt folgende

Passage:

„8 Abnahme

Nach Abschluss der einzelnen Leistungspakete übergibt der Auftragnehmer die Lieferungen und Leistungen an den Kunden und meldet die Abnahmebereitschaft an. D...

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