Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern

 

Leitsatz (redaktionell)

Wohnungseigentümer, die gemeinschaftlich eine Wohnungseigentumsanlage errichten, haften für die Herstellungskosten entgegen BGB § 427 in der Regel nicht gesamtschuldnerisch sondern nur anteilig, gleichviel, worauf sich die jeweiligen Werkleistungen beziehen, welchen Umfang sie haben und wie begütert der einzelne Wohnungseigentümer ist (Fortführung BGH, 1959-06-25, III ZR 220/57, NJW 1959, 2156).

 

Normenkette

WoEigG §§ 3, 8; BGB §§ 420, 427

 

Nachgehend

LG Ulm (Urteil vom 21.05.2010; Aktenzeichen 3 O 203/07)

 

Fundstellen

BGHZ, 26

JZ 1979, 641

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge