Leitsatz (redaktionell)
Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft gelten auch, wenn:
ein Gesellschafter bei seinem Eintritt oder Ausscheiden sittenwidrig übervorteilt wurde,
die Übertragung eines GmbH-Anteils durch Irrtum, arglistige Täuschung oder unter sittenwidriger Übervorteilung veranlaßt wurde.
Fundstellen
Haufe-Index 647977 |
DNotZ 1975, 740 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen