Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung der im Miteigentum stehenden Ehewohnung trotz Berücksichtigung des Nutzungswerts bei der Bemessung des Trennungsunterhalts. Anspruch auf Nutzungsentgelt der im Miteigentum stehenden Ehewohnung trotz Berücksichtigung des Nutzungswerts bei der Bemessung des Trennungsunterhalts?
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, ob ein Ehegatte ein Nutzungsentgelt dafür beanspruchen kann, daß der andere nach der Trennung die Ehewohnung auf dem im Miteigentum beider stehenden Grundstück allein bewohnt, wenn dieser Gebrauchsvorteil bereits bei der Regelung des Trennungsunterhalts berücksichtigt worden ist.
Orientierungssatz
(Zitierung)
Vergleiche BGH, 1985-12-11, IVb ZR 82/84, zur Veröffentlichung bestimmt.
Normenkette
BGB §§ 741, 745 Abs. 2, § 1361
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 13.07.1984; Aktenzeichen 11 U 357/82) |
LG Kiel (Entscheidung vom 21.10.1982; Aktenzeichen 11 O 370/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 537934 |
NJW 1986, 1339 |
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