Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklertätigkeit bei wirtschaftlicher Abhängigkeit des Maklers

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Geschäftsführer einer GmbH kann bei den von dieser Gesellschaft geschlossenen Verträgen über den Verkauf von Grundstücken für den Käufer keine Maklerdienste leisten. Das gilt auch dann, wenn Vertragspartner des Maklervertrags eine offene Handelsgesellschaft ist, deren persönlich haftender und vertretungsberechtigter Gesellschafter der Geschäftsführer der GmbH ist.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Fundstellen

Haufe-Index 542270

NJW 1976, 45

DNotZ 1976, 363

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