Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit von Konditionenanpassungsklauseln in Bank-AGB. Wirksamkeit von Konditionenanpassungsklauseln in AGB einer Hypothekenbank
Leitsatz (redaktionell)
Zur Unwirksamkeit von Konditionenanpassungsklauseln in den AGB einer Hypothekenbank.
Orientierungssatz
1. Bei einem Tilgungsdarlehen, das zur Konditionenanpassung in bestimmten Zeitabschnitten fällig gestellt wird, ist eine AGB-Klausel, die den Darlehensgeber zu einem Verlängerungsangebot verpflichtet und das Schweigen des Darlehensnehmers als Annahme wertet, inhaltlich nicht unzulässig.
2. Treu und Glauben erfordern es, daß die Bank in ihren AGB dem Darlehensnehmer eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumt, daneben aber auch sich verpflichtet, ihn bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens noch einmal besonders hinzuweisen.
Normenkette
BGB §§ 242, 607 Abs. 1; AGBG §§ 9, 10 Nr. 5 Buchst. a, b, § 28 Abs. 1-2; HypBkG § 19
Verfahrensgang
OLG Braunschweig (Entscheidung vom 23.06.1983; Aktenzeichen 2 U 348/82) |
LG Braunschweig (Entscheidung vom 10.11.1982; Aktenzeichen 5 O 271/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 542233 |
NJW 1985, 617 |
ZIP 1985, 94 |
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