Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit von Konditionenanpassungsklauseln in Bank-AGB. Wirksamkeit von Konditionenanpassungsklauseln in AGB einer Hypothekenbank

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Unwirksamkeit von Konditionenanpassungsklauseln in den AGB einer Hypothekenbank.

 

Orientierungssatz

1. Bei einem Tilgungsdarlehen, das zur Konditionenanpassung in bestimmten Zeitabschnitten fällig gestellt wird, ist eine AGB-Klausel, die den Darlehensgeber zu einem Verlängerungsangebot verpflichtet und das Schweigen des Darlehensnehmers als Annahme wertet, inhaltlich nicht unzulässig.

2. Treu und Glauben erfordern es, daß die Bank in ihren AGB dem Darlehensnehmer eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumt, daneben aber auch sich verpflichtet, ihn bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens noch einmal besonders hinzuweisen.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 607 Abs. 1; AGBG §§ 9, 10 Nr. 5 Buchst. a, b, § 28 Abs. 1-2; HypBkG § 19

 

Verfahrensgang

OLG Braunschweig (Entscheidung vom 23.06.1983; Aktenzeichen 2 U 348/82)

LG Braunschweig (Entscheidung vom 10.11.1982; Aktenzeichen 5 O 271/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542233

NJW 1985, 617

ZIP 1985, 94

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