Die Vermieter einer Wohnung verlangen von der Mieterin, ihnen Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung mit Kaufinteressenten zu gewähren.

Der im Jahr 2017 geschlossene Formularmietvertrag enthält u. a. folgende Regelung:

"Dem Vermieter oder seinem Beauftragten oder beiden steht aus besonderem Anlass (insbesondere im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses zwecks anderweitiger Vermietung oder bei beabsichtigtem Verkauf der Mietsache) die Besichtigung der Mieträume zu verkehrsüblicher Tageszeit nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung an Werktagen (auch samstags) frei. […]"

Erstmals im Jahr 2019 forderten die Vermieter im Hinblick auf den von ihnen beabsichtigten Verkauf der Wohnung die Mieterin auf, ihnen den Zutritt zur Wohnung in Begleitung von Immobilienmaklern und Kaufinteressenten zu gestatten. Die Mieterin lehnte dies unter Verweis auf eine schwerwiegende psychische Erkrankung ab. Die Vermieter klagten daraufhin auf Zutrittsgewährung werktags zwischen 10 und 18 Uhr nach einer mindestens 3 Werktage vorhergehenden Ankündigung.

Während die Klage vor dem Amtsgericht Erfolg hatte, wies das Landgericht die Klage ab. Zwar stehe einem Vermieter in Fällen wie dem vorliegenden grundsätzlich ein Besichtigungsrecht zu. Im konkreten Fall habe jedoch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten ergeben, dass eine Besichtigung bei der Mieterin, die sich seit mehr als 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung befindet und mehrere Suizidversuche unternommen hat, zu einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustands bis hin zum Suizid führen könne. In diesem Fall seien die Interessen der Mieterin höher zu gewichten als die der Vermieter.

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