Verfahrensgang

LG Limburg a.d. Lahn (Urteil vom 03.11.2004)

 

Tenor

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 3. November 2004 im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte statt wegen Untreue wegen Betrugs verurteilt wird. Auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 3. Februar 2005 wird verwiesen.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 

Unterschriften

Rissing-van Saan, Bode, Otten, RiBGH Rothfuß ist wegen Urlaubsabwesenheit an der Unterschrift gehindert. Rissing-van Saan, Roggenbuck

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2556691

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