Hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nr. 4a (s. Abschn. 4.1).

Bezüglich dieser Kosten wird auf die entsprechenden Ausführungen in Abschn. 4.11 verwiesen.

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