Rechnen Sie über die Betriebskosten ab, darf der Abrechnungszeitraum nicht länger als 12 Monate sein. Die Abrechnungsfrist beträgt maximal 1 Jahr und mit dem Zugang der Abrechnung beginnt die Nachzahlungs- und Meckerfrist für den Mieter zu laufen. Seine Einwendungsfrist gegen die Betriebskostenabrechnung endet jetzt taggenau - also nicht zum Monatsende. Mit dieser Fristentabelle müssen Sie nicht extra den Kalender zücken und verpassen so keine wichtige Frist rund um Ihre Abrechnung.

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