Der Gesetzgeber schreibt eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz vor. Zu den Gefährdungen zählen auch psychosoziale Belastungen. Das bedeutet, dass auch das Betriebsklima zu bewerten ist. Sollten sich dabei Mängel zeigen, sind Maßnahmen zu ergreifen, damit diese verringert oder verhindert werden.

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