Betriebsbußen sind unter Beteiligung des Betriebsrats verhängte Sanktionen des Arbeitgebers zur Ahndung von Verstößen von Arbeitnehmern gegen die Ordnung des Betriebs aufgrund einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Bußordnung.
Arbeitsrecht: Betriebsbußen sind gesetzlich nicht geregelt. Sie unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
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