Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden

  • die Woche mit 7 Tagen,
  • der Monat mit 30 Tagen und
  • das Kalenderjahr mit 360 Tagen

angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu berücksichtigen. Ausgangswert für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sind die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.

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