Leitsatz

Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.

 

Link zur Entscheidung

OLG München, Beschluss vom 15.03.2006, 34 Wx 160/05

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