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Balkonkraftwerke (Beschlussvorlagen)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte, also einem Balkonkraftwerk, dient. Die Beschlussvorlagen behandeln zum einen die Gestattung des Anbringens einer solchen Anlage im konkreten Einzelfall, zum anderen einen Grundsatzbeschluss mit Festlegung der Rahmenbedingungen.

  • Gestattung einer Anlage im konkreten Einzelfall
  • Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Anlagen unter Festlegung der Rahmenbedingungen

Vorbemerkung

Aufgrund des am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] haben die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG einen Anspruch auf Montage von Steckersolargeräten.

Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit einer Gestattung in einem konkreten Einzelfall (s. nachfolgend Beschlussmuster 1) oder die Beschlussfassung über eine grundsätzliche Gestattung der Montage von Balkonkraftwerken unter Festlegung der maßgeblichen Rahmenbedingungen (s. nachfolgend Beschlussmuster 2). Letzteres empfiehlt sich bereits zur Schaffung eines einigermaßen einheitlichen Erscheinungsbilds.

[1] Vom 10.10.2024, BGBl I 2024 Nr. Nr. 306.

Gestattung einer Anlage im konkreten Einzelfall

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TOP XX Gestattung der Montage eines Steckersolargeräts am Balkon der Wohnung XX

Wohnungseigentümer ____________ wird die Montage einer Mini-Photovoltaik-Anlage im Bereich des Balkons seiner mit der Nr. XX in der Teilungserklärung bezeichneten Wohnung gestattet. Konkret handelt es sich um eine Anlage aus 2 Solarmodulen mit einer Ausgangsleistung von je ___ Watt mit einer Größe von ___ cm X ___ cm mit schwarzer Um...

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