Kurzbeschreibung

Nach derzeitiger Rechtslage können Balkonkraftwerke als bauliche Veränderung nur nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 WEG beschlossen werden. Die Beschlussvorlagen behandeln zum einen die Gestattung des Anbringens einer solchen Anlage im konkreten Einzelfall, zum anderen einen Grundsatzbeschluss mit Festlegung der Rahmenbedingungen.

Vorbemerkung

Bei der Beschlussfassung über die Errichtung von Balkonkraftanlagen ist nach aktueller Rechtslage nur ein Gestattungsbeschluss nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 WEG möglich.[1] Hiernach kann einem Wohnungseigentümer durch einfachen Mehrheitsbeschluss eine Maßnahme der baulichen Veränderung gestattet werden. Ein derartiger Beschluss entspricht auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er für einzelne Wohnungseigentümer mit einem rechtlich relevanten Nachteil verbunden ist. Grenzen stellen hier nach § 20 Abs. 4 WEG nur die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage und die unbillige Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern dar.

Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit einer Gestattung in einem konkreten Einzelfall (s. nachfolgend Beschlussmuster 1) oder die Beschlussfassung über eine grundsätzliche Gestattung der Montage von Balkonkraftwerken unter Festlegung der maßgeblichen Rahmenbedingungen (s. nachfolgend Beschlussmuster 2). Letzteres empfiehlt sich bereits zur Schaffung eines einigermaßen einheitlichen Erscheinungsbilds.

[1] S. Blankenstein, Balkonkraftwerke (WEMoG).

Gestattung einer Anlage im konkreten Einzelfall

TOP XX Gestattung der Montage eines Steckersolargeräts am Balkon der Wohnung XX

Wohnungseigentümer _____ bzw. seiner Mieterin oder seinem Mieter wird die Montage eines Steckersolargeräts an der Balkonaußenseite seiner mit der Nr. XX in der Teilungserklärung bezeichneten Wohnung gestattet. Konkret handelt es sich um eine Anlage aus 2 Solarmodulen mit einer Ausgangsleistung von je 300 Watt mit einer Größe von ___ cm X ___ cm mit schwarzer Umrandung. Die Solarmodule sind bündig mit dem oberen Abschluss der Balkonbrüstung und mittig zu den Balkonseiten zu montieren.

Zur Vermeidung einer möglicherweise eintretenden Verschattung in der unter der Wohnung Nr. XX befindlichen Wohnung und zur Ermöglichung eines problemlosen Anleiterns der Feuerwehr im Brandfall, sind die Solarmodule ungeachtet einer etwa vorhandenen Neigungsmöglichkeit plan an der Balkonbrüstung zu montieren und zu betreiben.

Die Gestattung der Montage steht unter der Bedingung des Nachweises einer sturmfesten Befestigung der Solarmodule und des ausreichenden Versicherungsschutzes. Die Nachweise sind unverzüglich nach Montage der Solarmodule gegenüber der Verwaltung zu erbringen.

Sämtliche Kosten der Baumaßnahme und deren Folgekosten sind von Wohnungseigentümer ____________ zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten eines etwa erforderlichen Rückbaus der Solaranlage, der aus Gründen der Erhaltung oder baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums oder mangels des Nachweises der sturmsicheren Montage und des ausreichenden Versicherungsschutzes erforderlich wird. Der Rückbau hat in einem solchen Fall durch den Wohnungseigentümer innerhalb einer von der Verwaltung hierfür gesetzten Frist zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Anlagen unter Festlegung der Rahmenbedingungen

TOP XX: Montage von Steckersolargeräten an Balkonen

Den Wohnungseigentümern wird die Montage bzw. das Aufstellen von Steckersolargeräten wie folgt gestattet:

Zulässig ist die Montage von jeweils 2 Solarmodulen mit einer Gesamtausgangsleistung von 600 Watt. Die Gesamtmaße beider Module dürfen ____ cm X ____ cm nicht überschreiten und sind mit schwarzer Umrandung auszuführen.

Im Bereich der Balkone sind die Solarmodule bündig mit dem oberen Abschluss der Balkonbrüstung und mittig zu den Balkonseiten zu montieren. Zur Vermeidung einer möglicherweise eintretenden Verschattung in den jeweils unteren Wohnungen, sind die Solarmodule ungeachtet einer etwa vorhandenen Neigungsmöglichkeit plan an der Balkonbrüstung zu montieren und zu betreiben.

Im Bereich der Terrassen sind die Module an der Außenfassade ____ cm versetzt zur jeweiligen Terrassentür übereinander mit einem Abstand von ____ cm zum Boden zu montieren.

Die Gestattung der Montage steht unter der Bedingung des Nachweises einer sturmfesten Befestigung der Solarmodule und des ausreichenden Versicherungsschutzes. Die Nachweise sind unverzüglich nach Montage der Solarmodule gegenüber der Verwaltung zu erbringen.

Sämtliche Kosten der jeweiligen Baumaßnahme und deren Folgekosten sind von den die jeweilige Anlage betreibenden Wohnungseigentümern zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten eines etwa erforderlichen Rückbaus der Solarmodule, der aus Gründen der Erhaltung oder baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums oder mangels des Nachweises der sturmsicheren Montage und des ausreichenden Versicherungsschutzes erforderlich wird. Der Rück...

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