Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom
Normenkette
Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang/DBP) vom 21. März 1961
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Urteil vom 23.04.2002; Aktenzeichen 7 Sa 329/01) |
ArbG Darmstadt (Urteil vom 24.08.2000; Aktenzeichen 7 Ca 267/99) |
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. April 2002 – 7 Sa 329/01 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird auf Grund des Verzichts der Parteien abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschriften
Hauck, Dr. Wittek, Laux, Dr. Haible, Ma. Schallmeyer
Fundstellen
Dokument-Index HI1542586 |
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