Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

 

Normenkette

Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang/DBP) vom 21. März 1961

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 23.04.2002; Aktenzeichen 7 Sa 329/01)

ArbG Darmstadt (Urteil vom 24.08.2000; Aktenzeichen 7 Ca 267/99)

 

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. April 2002 – 7 Sa 329/01 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird auf Grund des Verzichts der Parteien abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

 

Unterschriften

Hauck, Dr. Wittek, Laux, Dr. Haible, Ma. Schallmeyer

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1542586

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