Leitsatz (redaktionell)

1. Ein auf den Abschluß eines Tarifvertrages gerichteter Vorvertrag der Tarifvertragsparteien ist selbst kein "Tarifvertrag" im Sinne des TVG.

2. Deswegen kann die Nichtzulassungsbeschwerde nach ArbGG § 72a wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht auf Rechtsfragen über das Bestehen oder die Auslegung eines solchen Vorvertrages gestützt werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 438850

BAGE 39, 346-350 (LT1-2)

BAGE, 346

JR 1983, 440

SAE 1983, 101-103 (LT1-2)

AP § 72a ArbGG 1979 Grundsatz (LT1-2), Nr 23

EzA § 72a ArbGG 1979, Nr 41 (LT1-2)

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