Rz. 1

A-6 AVB D&O regelt den Umfang, also die inhaltliche Reichweite des Versicherungsschutzes. Die AVB enthält mehrere wichtige Regelungen, wie die Hauptleistungspflichten des Versicherers (A-6 Nr. 1 AVB D&O), dessen Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht (A-6 Nr. 2 AVB D&O) und Bestimmungen zur Einschränkung des Versicherungsschutzes bei einer Kapitalbeteiligung (A-6 Nr. 3 AVB D&O). Ferner sind Regelungen zur Versicherungssumme und zur Höchstersatzleistung (A-6 Nr. 4 AVB D&O) enthalten, die festlegen, dass die Versicherungssumme die Höchstgrenze der Entschädigung bildet und hierbei auch Kosten anzurechnen sind (sog. Kostenanrechnungsklausel). Weitere Bestimmungen betreffen den Selbstbehalt (A-6 Nr. 5 AVB D&O) und Serienschäden (A-6 Nr. 6 AVB D&O). In A-6 Nr. 7 AVB D&O schließlich sind u.a. das Abandonrecht des Versicherers vereinbart bzw. Regelungen für eine vom Versicherer gewünschte Erledigung des Haftpflichtanspruchs.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge