Zwischen[1] ................................. (im Folgenden "Firma")

und

Frau/Herrn[2]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird folgender Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1 Beginn des Anstellungsverhältnisses/Tätigkeit/Ort/Vorbehalte

1. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .......... auf unbestimmte Zeit als Angestellter im Außendienst eingestellt.

2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz/das Außenbüro in .......... /der Wohnsitz des Arbeitnehmers.[3]

3. Der Arbeitnehmer untersteht .......... .

4. Die Firma behält sich im Rahmen ihres Direktionsrechts vor[4], dem Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen, insbesondere im Innendienst der Firma. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder bei einer Tochtergesellschaft der Firma. Soweit nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, wird die Firma hierbei eine Ankündigungsfrist beachten, die der vertraglichen Kündigungsfrist des Arbeitnehmers entspricht. Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen. Eine Anpassung der Vergütung ist nur bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorzunehmen. Soweit der Mitarbeiter während dieser Zeit vorübergehend einen Zweitwohnsitz begründen muss, zahlt die Firma für diese Zeit die steuerlich zulässige Trennungsentschädigung.

§ 2 Aufgabenbereich

1. Die hauptsächliche Aufgabe des Arbeitnehmers besteht darin, die Firma in ihrer Verkaufstätigkeit zu unterstützen. Hierzu hat der Arbeitnehmer neue Kunden zu werben, den ihm zugewiesenen Kundenkreis regelmäßig zu besuchen und Geschäftsabschlüsse im Namen und für Rechnung der Firma zu vermitteln bzw. solche Geschäftsabschlüsse anzubahnen und vorzubereiten. Außerdem hat der Arbeitnehmer ..........[5]. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung (Anlage 1).

2. Dem Arbeitnehmer wird der Bereich/Kundenkreis/das Gebiet .......... nach näherer Maßgabe der Gebiets-/Kundenliste (Anlage 2) zugewiesen. Die dem Arbeitnehmer zugewiesenen Gebiete sowie die von ihm zu betreuenden Kunden und zu vertretenden Produkte können durch die Firma entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers neu eingeteilt werden. Die Firma behält sich insoweit eine zumutbare nachträgliche, auch mehrfache Änderung der Gebiets-/Kundenliste vor.

3. Soweit aus betriebs- oder saisonbedingten Gründen eine Reisetätigkeit nicht stattfinden kann, ist der Arbeitnehmer in zumutbarem Rahmen vorübergehend zur innerdienstlichen Mitarbeit verpflichtet.

§ 3 Mitteilungs- und Beobachtungspflichten/Lagerhaltung

1. Der Arbeitnehmer informiert die Firma während der Reisetätigkeit regelmäßig über seine Aktivitäten. Spätestens bis zum .......... des Folgemonats hat er die Firma in einem monatlichen Verkaufsbericht schriftlich über Art, Umfang und Erfolg seiner Tätigkeit zu informieren. Hierbei hat er die jeweiligen Formulare/Vordrucke/Tabellen der Firma zu verwenden. In Eilfällen hat der Arbeitnehmer der Firma unverzüglich telefonisch Bericht zu erstatten. Die Einzelheiten richten sich nach näherer Weisung durch die Firma.

2. Der Arbeitnehmer hat die für die Geschäftsbeziehungen zu der Firma wesentlichen Umstände, etwa Bonität, Kreditwürdigkeit oder eventuelle Zahlungsschwierigkeiten der Kunden, laufend zu überwachen und der Firma die ihm bekannt gewordenen Umstände unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, in seinen Räumen laufend folgende Gegenstände auf Lager zu halten:

  • Waren
  • Muster
  • Werbematerial

Die Firma verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen stets rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte an diesen Unterlagen.

§ 4 Probezeit/Kündigung/Beendigung[6]

1. Die ersten ...... Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.[7] Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von ...... Wochen kündigen.[8]

2. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.[9]

Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.[10]

3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.[11]

4. Die Firma ist berechtigt, den Arbeitnehmer mit Ausspruch einer Kündigung, gleichgültig von welcher Seite, bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch und etwaige Zeitguthaben – auch vorübergehend – unwiderruflich von der Arbeit freizustellen, wenn ein sachlicher Grund, insbesondere ein grober Vertrags...

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