Hinweis:

Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen.

Aufgabenteil Gruppe 13

1.

Der Rentner Aselmeyer hat eine Forderung gegen Blaschke in Höhe von 500,00 EUR, die möglicherweise verjährt ist. Aselmeyer bittet daher RA Maeckler mündlich um Rat, was geschieht. Die mündliche Beratung dauerte 20 Minuten in dieser durchschnittlichen Sache. Eine Gebührenvereinbarung wurde nicht getroffen.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung des RA Maeckler.

2.

Der Rentner Aselmeyer hat absichtlich den Apfelbaum seines Nachbarn Gurcke abgesägt. Gurcke will Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen.

Aselmeyer bittet RA Maeckler in dieser Strafsache mündlich um Rat. RA Maeckler erteilt mündlichen Rat und bespricht ausführlich die Möglichkeit einer Entschuldigung und der außergerichtlichen Einigung. Die Beratung dauert 50 Minuten. Eine Gebührenvereinbarung wurde nicht getroffen.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung des RA Maeckler.

3.

Holger Kleinhans sucht RAin Wurz zu einem Beratungsgespräch auf und bittet sie, zu prüfen, ob er eine Wettforderung über 16.900,00 EUR von Leichtfuß per Mahnbescheid eintreiben könne. RAin Wurz klärt Kleinhans über die rechtliche Situation (§ 762 BGB) auf, wobei sich Kleinhans sehr uneinsichtig zeigt. Aus diesem Grund dauert die Beratung eine Stunde und 20 Minuten. Widerstrebend nimmt Kleinhans aufgrund dieser juristischen Beratung von irgendwelchen rechtlichen Schritten Abstand.

Berechnen Sie die Vergütung von RAin Wurz in dieser Angelegenheit. Eine Gebührenvereinbarung wurde nicht abgeschlossen.

4.

Nach einer Woche sucht Kleinhans (Aufgabe Nr. 3) RAin Wurz noch einmal auf und gibt an, dass er in der Zeitung gelesen habe, man könne Wettforderungen doch einklagen. Er bittet noch einmal um gründliche Beratung. RAin Wurz prüft erneut die Rechtsprechung zu § 762 BGB und klärt den Kleinhans in dem halbstündigen Beratungsgespräch auf, dass der Zeitungsartikel die Rechtslage falsch darstellt.

Berechnen Sie die Vergütung von RAin Wurz. Die Vergütungsrechnung zu Aufgabe Nr. 3 wurde noch nicht erteilt.

5.

Lisa Hurkuck erteilt RA Gräulich unbedingten Prozessauftrag. Es geht um eine Mietrückforderung von 275,00 EUR. Nachdem RA Gräulich die mitgebrachten Unterlagen geprüft hat, rät er von der Klageerhebung ab. Deswegen verzichtet Frau Hurkuck auf den Prozess.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung des RA Gräulich.

6.

Der Klient Malade ist in der ersten Instanz in einer Zivilsache wegen 3.300,00 EUR unterlegen und daher mit seinem Prozessbevollmächtigten nicht zufrieden. Deswegen sucht er RA Dompfaff, der mit der Angelegenheit noch nicht befasst gewesen ist, zwecks Beratung über die Erfolgsaussichten einer Berufung auf. RA Dompfaff lässt sich von Malade über die Sache mündlich informieren und rät nach Studium der Akte aus der ersten Instanz in einem Brief an Malade schriftlich von der Einlegung der Berufung ab. RA Dompfaff war insgesamt eine Arbeitsstunde mit dieser Sache beschäftigt.

Berechnen Sie das Honorar von RA Dompfaff. Es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit.

7.

RA Wohlleben war in einer Zivilsache erstinstanzlich tätig. Der Prozess ging verloren.

RA Wohlleben wird nun von seinem Mandanten beauftragt, die Berufung einzulegen. RA Wohlleben nimmt diesen Auftrag an. Nach genauerer Überprüfung der Berufungsaussichten rät er dem Mandanten aber dann doch von der Einlegung der Berufung schriftlich ab. Die Berufung wird nunmehr weisungsgemäß nicht eingelegt. Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.

Fertigen Sie die Vergütungsrechnung des RA Wohlleben für seine Bemühungen um die Berufung.

8.

Abwandlung der vorstehenden Aufgabe (Nr. 7): RA Wohlleben soll jedoch auftragsgemäß nur ein schriftliches Gutachten über die Berufungsaussichten erstellen.

Erstellen Sie seine Vergütungsrechnung.

9.

RA Rubbel ist in einer Zivilsache erstinstanzlich tätig gewesen. Sein Mandant Timo Unnerstall ist zur Zahlung von 2.500,00 EUR verurteilt worden. Der Mandant beauftragt ihn nun, die Berufungsaussichten zu prüfen und ihn entsprechend zu beraten. Die Beratung findet mündlich statt. Der RA rät von einer Berufungseinlegung eindringlich ab.

Obwohl RA Rubbel von der Einlegung der Berufung abgeraten hat, wird er später, aber noch innerhalb der Berufungsfrist, beauftragt, diese einzulegen. Nachdem RA Rubbel die Berufung eingelegt hat, meldet sich sein Auftraggeber und teilt mit, nach reiflicher Überlegung wolle er die Berufung nun doch zurücknehmen. RA Rubbel nimmt die Berufung noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurück.

Fertigen Sie in dieser durchschnittlichen Angelegenheit die beiden Vergütungsrechnungen des RA Rubbel.

10.*

In einer Unfallsache bittet Auftraggeber Alfons Schrott, von Beruf Hausmann, RA Flink wegen eines Sachschadens in Höhe von 77.000,00 EUR mündlich um Rat. Schrott hat beim Autofahren telefoniert und dabei ein Stopp-Schild...

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