Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 17, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, die Entfernung von Abweisblechen an einer Balkondecke durchzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Die Verwalterin wird ermächtigt, die Kanzlei K., Herrn Rechtsanwalt R., mit der Vertretung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft … zu beauftragen. Herr R. soll den Auftrag erhalten, außergerichtlich und ggf. gerichtlich gegen das Anbringen von Abweisblechen an der Balkondecke der Wohneinheit Nr. …, Eigentümer: Eheleute K., vorzugehen. Die Abweisbleche sollen entfernt werden." Gegen den Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor, der die Abweisbleche angebracht hat.

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