Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld werden nur auf Antrag gezahlt. Das Arbeitslosengeld gilt grundsätzlich mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt.[1]

 
Hinweis

Digitalisierung des Leistungsprozesses

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann nach entsprechender Registrierung auch online im IT-Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden; ebenso können ergänzende Unterlagen online eingereicht werden. Mit der Antragstellung kann zudem der Bearbeitungsstatus stets online verfolgt werden. Zusammen mit der möglichen elektronischen Arbeitslosmeldung, der Online-Terminvereinbarung und den Möglichkeiten der Videotelefonie können damit wesentliche Prozesse zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld und zur Beratung und Vermittlung auf neuen digitalen Wegen erfolgen.[2]

Ein Leistungsbeginn vor dem Tag der Antragstellung ist grundsätzlich ausgeschlossen; eine Rückwirkung ist nur unter den Voraussetzungen der rückwirkenden Arbeitslosmeldung[3] möglich.

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