Ab dem 1.1.2022 besteht die Möglichkeit die Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit auf elektronischem Weg zu übermitteln. Voraussetzung dazu ist die sogenannte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Diese dient als elektronischer Identitätsnachweis.
Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1.1.2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1.1.2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Online-Ausweisfunktion
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin möglich
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Weitere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung und den Voraussetzungen
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen finden Sie unter:
- https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
- https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
- https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html