Es geht um eine Zweiergemeinschaft aus K und B. Wohnungseigentümer K beabsichtigt, auf dem Dach eine Klimaanlage anzubringen. Er begehrt u. a. die Feststellung, dass dazu die Zustimmung des B entbehrlich sei, hilfsweise B zu deren Erteilung zu verurteilen. Das AG weist die Klage ab. Hiergegen richtet sich die Berufung.

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