I. Sachschäden

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen, die bei der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für die Sachbehandlung in Betracht kommen, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden die dadurch entstehen, dass

- Geld, Wertpapiere – mit Ausnahme von Wechseln –, Wertsachen oder Schlüssel abhandenkommen,
- Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden.

II. Datenschäden

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit, die aus dem Verlust, der Veränderung oder der Nichtverfügbarkeit von Daten bei Dritten entstehen.

III. Sonstige Schäden

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit

- wegen Schäden, die aufgrund der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Mandanten entstehen,
- wegen Schäden, die durch Freiheitsentzug verursacht worden sind (z.B. Straf- oder Untersuchungshaft, Unterbringung),
- wegen immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) bei Mandatsverhältnissen,
- wegen Schäden, die aus der Verletzung von Vorschriften der Datenschutzgesetze sowie aus der Verletzung beruflicher Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten entstehen.

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