Die Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrecht ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten und bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Im Betreuungsrecht wird das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert.
  • Im Eherecht gibt es jetzt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich
  • Im Vormundschafts- und Sorgerecht wurden die Rechte der Kinder deutlich gestärkt,
  • Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern wurden gestärkt.
 

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