Die 7. Satzungsversammlung der BRAK hat am 8.5.2023 hat einen Compliance-Standard für anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften beschlossen. Dieser enthält obligatorische Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung des anwaltlichen Berufsrechts. Ein neuer § 31 BORA setzt künftig Mindeststandards zur Einhaltung und Kontrolle der Regeln des anwaltlichen Berufsrechts.

 

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