Prozessfinanzierung ist die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten Dritter gegen reine Erfolgsbeteiligung. Sie ist ein eigenes Rechtsinstitut und eine Dienstleistung sui generis mit Elementen sowohl des Versicherungs- als auch des Kreditvertrags. Die heute h.M. versteht den Finanzierungsvertrag zwischen Prozessfinanzierer und Mandant als Gesellschaftsvertrag in Form einer stillen Innengesellschaft. Zweck der BGB-Gesellschaft ist die bestmögliche Durchsetzung eines bestimmten Rechtsanspruchs sowie die anschließende Verteilung eines Erlöses.

Die Prozessfinanzierung ist ein Beratungsplus für jeden Rechtsanwalt, da er seinen Mandanten neben der rechtlichen Einschätzung auch eine seriöse finanzielle Lösung für die Umsetzung seines Rechtsrats darlegen kann. Nicht zuletzt liegt es im wohlverstandenen Eigeninteresse des Rechtsanwalts, mittels einer Prozessfinanzierung honorarauslösende Tätigkeiten entfalten zu können.

Die drei größten Finanzierer sind die FORIS AG (Bonn), Legial AG (München) und ROLAND ProzessFinanz AG (Köln). Weitere Anbieter können unschwer unter dem Stichwort "Prozessfinanzierung" über die gängigen Suchmaschinen gefunden werden.

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