Ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Fall des Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO löst eine Festgebühr i.H.v. 20,00 EUR aus. Das entspricht der Gebühr, die auch im Falle des Erlasses eines Pfändungsbeschlusses im Rahmen der Arrestvollziehung gem. §§ 928, 829 Abs. 1 ZPO anfallen würde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge