Der Gesetzesentwurf setzt sich zum Ziel, durch die Rspr. notwendig gewordene Neuerungen auch gesetzlich umzusetzen. Ein Beispiel dazu dürfte die Erweiterung der beratungshilferechtlichen Gebiete auf das Steuerrecht sein, welches de facto aufgrund einer BVerfG-Entscheidung[6] bereits Anwendung findet. Daneben sollen die bisherigen Länderinitiativen[7] zur Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe im Kern wieder aufgenommen werden, die sich in erster Linie eine Kostenreduktion der in den letzten Jahren stark gestiegenen Haushaltsausgaben zum Ziel gesetzt haben.[8] Schlussendlich soll die Beratungshilfe zudem wieder auf ein von Verfassung wegen gebotenes Maß zurückgeführt, sollen unkonkrete Rechtsbegriffe fixiert und das anwaltliche Gebührenrisiko stark reduziert werden. Die Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen soll vereinfacht werden und Anreize geschaffen werden, die Staatskasse durch Erfolgshonorare zu entlasten. Die Zielsetzungen erscheinen auf den ersten Blick recht vielversprechend. Erst auf einen zweiten Blick hin erkennt man, welch neues Streitpotential hinter den beabsichtigten Regelungen zum einen steckt, zum anderen in welchem Ausmaß bisherige Privilegien (unnötig) aufgegeben werden.

[7] ZB BT-Drucks 16/1994; 17/1216; 17/2164.
[8] Fn 4.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge