Die Pflicht zur Übermittlung von Schriftsätzen an das Sozialgericht als elektronisches Dokument gilt auch für den Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse, der gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung Beschwerde einlegt.

LSG Essen, Beschl. v. 12.5.2023 – L 19 AS 1476/22 B

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