Die Komplexe "Zustimmung (des noch sorgeberechtigten) Vaters zur beabsichtigten Namensänderung" und "alleiniges Sorgerecht für die Kindesmutter" bilden dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.
LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 4.11.2013 – 1 T 33/13
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