BRAK und DAV sind der Auffassung, dass die Fahrtkostenpauschale bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer nach Nr. 7003 VV von derzeit 0,42 EUR auf 0,50 EUR angehoben werden sollte, um die seit der letzten Erhöhung zum 1.1.2021 eingetretenen Kostensteigerungen beim Kraftstoffpreis und bei den tatsächlichen Autopreisen aufzufangen.

Dem Vorschlag kann entgegen gehalten werden, dass zunehmend E-Autos genutzt werden, die einer anderen Kostenstruktur unterfallen (kein Kraftstoffpreis, öffentliche Förderung).

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