Als Prozessbevollmächtigter des Klägers ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte des Aufraggebers im Rahmen seines Mandats wahrzunehmen. Hierzu gehört es auch, gegen eine nach Auffassung des Mandanten nachteilige Entscheidung das gegebene Rechtsmittel einzulegen. Deshalb hat der Rechtsanwalt für den Mandanten grds. auch gegen eine zu hohe Streitwertfestsetzung vorzugehen.

Allerdings besteht hier ein Interessenkonflikt zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber, da der Rechtsanwalt hier die Streitwertfestsetzung für zu niedrig erachtet. Es wird in einem solchen Fall dem Rechtsanwalt nicht vorzuwerfen sein, wenn er die Einlegung auf Herabsetzung des Streitwert gerichtete Beschwerde für den Mandanten ablehnt und diesen bittet, die Beschwerde selbst einzulegen. Vertritt der Rechtsanwalt den Mandanten gleichwohl in seinem Beschwerdeverfahren auf Herabsetzung des Streitwertes auf 20.000,00 EUR, hat er diese ausdrücklich namens und in Vollmacht des Klägers zu erheben.[6]

Autor: VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin

AGS 10/2022, S. 437 - 440

[6] S. OLG Dresden AGS 2022, 463 [Hansens], in diesem Heft.

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