Zum 1.10.2021 traten die vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] vom 22.12.2020 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich im ersten Teil mit den Konsequenzen für die Geschäftsgebühr und im zweiten Teil mit der Einigungsgebühr, der Erstattungsfähigkeit sowie dem Übergangsrecht und Hinweispflichten des Rechtsanwalts.

[1] BGBl I 2021, 3320.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge