Zum 1.10.2021 sind aufgrund des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote[1] im Rechtsdienstleistungsmarkt Änderungen zum Recht der Vergütungsvereinbarung in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die neuen Regelungen geben.

[1] G. v. 10.8.2021, BGBl I 2021, 3415.

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