Alle Gebührentypen des RVG (Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren) sollen linear insgesamt um 10 Prozent erhöht werden. Bei den Wertgebühren (§§ 13, 49 RVG) soll die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500,00 EUR rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent betragen, was aber durch eine entsprechend stärkere Anhebung in den anderen Wertstufen kompensiert werden soll. Eine leicht unter 10 Prozent liegende Anpassung in der untersten Wertstufe hält der Entwurf deshalb für sachgerecht, weil besonders in den untersten Wertstufen die Rechtsverfolgungskosten bereits heute zum Teil in einem ungünstigen Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit für die Rechtsuchenden stehen, was dazu führen kann, dass allein aufgrund des Kostenrisikos von der Mandatierung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts abgesehen wird.

 

Beispiel 1

Der Rechtsanwalt bearbeitet ein gerichtliches Mandat mit einem Streitwert von 450,00 EUR, in dem neben einer Verfahrens- eine Terminsgebühr anfällt.

Derzeit betragen die Gebühren:

 
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 58,50 EUR
(Wert: 450,00 EUR)  
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 54,00 EUR
(Wert: 450,00 EUR)  
Gesamt 112,50 EUR

Nach dem KostRÄG 2021 sollen die Gebühren betragen:

 
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 63,70 EUR
(Wert: 450,00 EUR)  
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 58,80 EUR
(Wert: 450,00 EUR)  
Gesamt 122,50 EUR

Die geplante Erhöhung beläuft sich hier auf ca. 8,9 %.

 

Abwandlung

Der Rechtsanwalt bearbeitet ein gerichtliches Mandat mit einem Streitwert von 125.000,00 EUR, in dem neben einer Verfahrens- eine Terminsgebühr anfällt.

Derzeit betragen die Gebühren:

 
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 2.064,40 EUR
(Wert: 125.000,00 EUR)  
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 1.905,60 EUR
(Wert: 125.000,00 EUR)  
Gesamt 3.970,00 EUR

Nach dem KostRÄG 2021 sollen die Gebühren betragen:

 
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 2.273,70 EUR
(Wert: 125.000,00 EUR)  
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 2.098,80 EUR
(Wert: 125.000,00 EUR)  
Gesamt 4.372,50 EUR

Die geplante Erhöhung beläuft sich hier auf ca. 10,1 %.

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