Der in Berlin wohnhafte Kläger hat seinen in Berlin kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt K am 3.1.2021 beauftragt, vor dem ArbG Hamburg Kündigungsschutzklage zu erheben (Streitwert: 9.000,00 EUR). Rechtsanwalt K erhebt auftragsgemäß diese Klage und nimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem ArbG Hamburg wahr. Zu diesem Termin reist Rechtsanwalt K mit der Deutschen Bahn in der 1. Wagenklasse und mit dem öffentlichen Personennahverkehr an und fährt am selben Tage wieder zurück. Die Klage hat Erfolg. Das ArbG Hamburg erlegt dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf.

Welche Kosten sind dem Kläger angefallen? Welche Kosten kann der Kläger von dem Beklagten erstattet erhalten?

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