Die Erstattung einer Verfahrensgebühr für den Beschwerdegegner setzt einen Vortrag voraus, dass sein Prozessbevollmächtigte nach Erhalt der gegnerischen Beschwerdeschrift zumindest beauftragt worden ist, zu prüfen, ob etwas zu veranlassen ist.

OLG Naumburg, Beschl. v. 2.4.2020 – 12 W 3/20

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