Im Scheidungsverbundverfahren war auch die Folgesache zum Versorgungsausgleich anhängig. Betroffen waren insgesamt 13 Anrechte. Im Scheidungsbeschluss hat das Gericht nur über elf Anrechte entschieden, weil hinsichtlich zweier Anrechte kein Ausgleichswert vorhanden war. Ausgehend von dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute i.H.v. 15.900,00 EUR hat das Gericht den Verfahrenswert auf 17.490,00 EUR festgesetzt. Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte Erfolg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge