1. Verweigerte PKH (2 BvR 1203/22)

Der Beschwerdeführer hatte beim VG Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Der Antrag ist vom VG abgelehnt worden. Dagegen hat der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Danach hat das VG dem PKH-Antrag in Bezug auf bestimmte Klagegegenstände stattgegeben. Das BVerfG hat die Auslagenerstattung angeordnet.

2. Verweigerte Aufenthaltszusage (2 BvR 1216/21)

Der Beschwerdeführer hat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufenthaltszusage beantragt. Diese ist – auch vom VGH München – abgelehnt worden. Dagegen hat der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben. Nach einer Gesetzesänderung hat dann das Bundesamt die Aufenthaltszusage erteilt. Der Beschwerdeführer hat daraufhin die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt. Das BVerfG hat die Auslagenerstattung verneint.

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