Wird nach Verletzung oder gar Tötung einer Person eine laufende Schadenersatzrente nach den §§ 844, 845 BGB geltend gemacht, ergeben sich in der Praxis besondere Streitwertprobleme.

 

Beispiel

Bei einem Unfall ist der Familienvater im Dezember 2016 tödlich verunglückt. Die hinterbliebene Ehefrau sowie das minderjährige Kind verlangen eine Schadensersatzrente wegen entgangenen Unterhalts und zwar i.H.v. 1.400,00 EUR für die Ehefrau und i.H.v. 400,00 EUR für das Kind. Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind, wird im Oktober 2017 Klage auf Zahlung der rückständigen Beträge ab Januar 2017 erhoben sowie auf Zahlung der zukünftigen Beträge.

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