TOP XX Änderung der Kostenverteilung hinsichtlich des Verwalterhonorars (bzw. der Verwaltungskosten)

Gemäß § ____ der Gemeinschaftsordnung des Notars ____ zur Urkundenrollen-Nummer _____ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums unter den Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen. Abweichend hiervon beschließen die Wohnungseigentümer, das Verwalterhonorar sowie die mit dem Verwalter im Verwaltervertrag vom ______ zusätzlich vereinbarten Sonderhonorare (Alternativ: sowie die Honorare und Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat und dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie der Kosten der Saalmieten für Eigentümerversammlungen und den Kosten des Geldverkehrs) künftig ab der Wirtschaftsperiode _____ grundsätzlich nach Sondereigentums- bzw. Teileigentumseinheiten zu verteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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