Kurzbeschreibung

Arbeitszeitbetrug rechtfertigt an sich den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Im Einzelfall kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen aber geboten sein, dennoch zunächst abzumahnen. Es ist besonders darauf zu achten, dass die einzelnen Zeiten korrekt wieder gegeben werden. Soweit nur eine falsche Tatsachenangabe in der Abmahnung enthalten ist, besteht ein Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

leider sind wir veranlasst, Sie wegen falscher Erfassung von Arbeitszeiten abzumahnen.

Am 15.1.2014 haben Sie um 7:29 Uhr eingestempelt. Um 12:12 Uhr haben Sie bis 12:53 Uhr zur Pause ausgestempelt. Zum Arbeitsende haben Sie um 16:47 Uhr ausgestempelt. Nachdem Sie um 7:29 Uhr eingestempelt hatten, sind Sie in den Frühstücksraum gegangen. Sie haben dort bis ca. 8:00 Uhr gesessen und gefrühstückt. Am Arbeitsplatz sind Sie erst nach 8:00 Uhr erschienen. Von ca. 10:20 Uhr bis 10:30 Uhr haben Sie eine Pause im Raucherpavillon gemacht ohne für diese Zeit auszustempeln. Gegen 12:00 Uhr haben Sie den Arbeitsplatz verlassen und sind zum Kiosk außerhalb des Betriebsgeländes gegangen. Erst nach Rückkehr vom Kiosk haben Sie ausgestempelt und dann die mitgebrachten Sachen verzehrt.

Sie sind verpflichtet, die Arbeitszeiten entsprechend der Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" korrekt zu erfassen. Pausenzeiten sind stets auszustempeln, dies gilt auch für "Raucherpausen". Der Stempelautomat ist auf den direkten Weg von und zum Arbeitsplatz zu bedienen.

Wir fordern Sie auf, künftig Ihre Arbeitszeiten gemäß der Verpflichtung aus der Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" korrekt zu erfassen.

Sollten Sie noch einmal falsche Arbeitszeiten erfassen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge