Rdn 259

 

Literaturhinweise:

Brenner, Umfangreiche Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen, Krim 2001, 563

Czygan, Der Aktenindex – Eine nützliche Hilfe (nicht nur) bei sehr umfangreichen Strafverfahren, Krim 2007, 174

Prüfer, Sachverhaltsermittlung durch Spurenauswertung und Zeugenbefragung am Beispiel des Schwurgerichtsprozesses – Chancen, Fehler und Versäumnisse der Verteidigung, StV 1993, 602

Suermann, Die Bewältigung von Umfangsstrafverfahren – Einige Hinweise aus der Praxis, DRiZ 1980, 307

s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226.

 

Rdn 260

1. Hat der Verteidiger sich nach AE einen Aktenauszug angefertigt (→ Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs, Teil A Rdn 240), muss er diesen durcharbeiten (zur Erforderlichkeit/Anschaffung eines spezielles Software-Programms zum Lesen der von der Polizei im Laufe des Verfahrens verschlüsselten Rohdaten von beschlagnahmten elektronischen Daten LG Hamburg StV 2016, 158 [Ls.; für "X-Ways Investigator"]). Entsprechendes gilt für eingescannte Akten. Allgemeingültige Regeln, wie zu verfahren ist, gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, das Wichtigste zu notieren, damit nichts in Vergessenheit gerät, z.B. in einem Arbeitsvermerk. Bei umfangreichen Akten wird der Verteidiger auch nicht umhin kommen, ein Inhaltsverzeichnis bzw. einen Aktenindex/alphabetisches Inhaltsverzeichnis aufzustellen (zu allem Bosbach, Rn 144; informativ auch Suermann DRiZ 1980, 307, der aus richterlicher Sicht Hinweise zur Bewältigung von [umfangreichen] Akten in [Umfangs-]Strafverfahren gibt, und Prüfer StV 1993, 602 f.; zur Aktenführung in umfangreichen [Wirtschafts-]Strafsachen aus polizeilicher Sicht Brenner Krim 2001, 563, 565 und Czygan Krim 2007, 174). Bei eingescannten Akten wird der Verteidiger sich entsprechende Hinweise/Kommentare setzen (müssen), wenn das die jeweils verwendete Software zulässt, was i.d.R. der Fall ist.

 

☆ Entscheidend ist, dass sich der Verteidiger ein eigenes Konzept erstellt , das die Strukturierung des Inhalts und einen schnellen Zugriff auf einzelne Punkte ermöglicht. Dies ist wichtig, weil die Kenntnis vom Inhalt der Akten und das schnelle Auffinden einzelner Informationen in vorbereitenden Gesprächen und besonders in der HV einen unverzichtbaren Vorsprung darstellen. Hilfreich kann es da sein, den kopierten Akteninhalt je nach den verschiedenen Beteiligten mit farblich unterschiedlichen TextmarkeRn zu kennzeichnen , um auf einen Blick zu sehen, wen die jeweilige Information betrifft bzw. von wem die Information stammt. Darüber hinaus haben sich Registerzettel bewährt, die – wie seitliche Aktenschwänze beschriftet – den schnellen Zugriff auf bestimmte Aktenteile ermöglichen. Dieses Verfahren empfiehlt sich auch bei relativ dünnen Akten, weil gerade in der Gesprächssituation, sei es mit dem Mandanten oder dem StA und im besonderen Maße in der HV, dem Verteidiger ein Agieren an vielen Stellen abverlangt wird, bei welchem jede auch noch so kleine Hilfestellung willkommen ist. Auch ein alphabetischer Aktenindex erleichtert das Auffinden einzelner Schriftstücke. Auch bei in digitaler Form vorliegenden Akten wird man mit unterschiedlichen Farben arbeiten können.Konzept erstellt, das die Strukturierung des Inhalts und einen schnellen Zugriff auf einzelne Punkte ermöglicht. Dies ist wichtig, weil die Kenntnis vom Inhalt der Akten und das schnelle Auffinden einzelner Informationen in vorbereitenden Gesprächen und besonders in der HV einen unverzichtbaren Vorsprung darstellen. Hilfreich kann es da sein, den kopierten Akteninhalt je nach den verschiedenen Beteiligten mit farblich unterschiedlichen TextmarkeRn zu kennzeichnen, um auf einen Blick zu sehen, wen die jeweilige Information betrifft bzw. von wem die Information stammt. Darüber hinaus haben sich Registerzettel bewährt, die – wie seitliche Aktenschwänze beschriftet – den schnellen Zugriff auf bestimmte Aktenteile ermöglichen. Dieses Verfahren empfiehlt sich auch bei relativ dünnen Akten, weil gerade in der Gesprächssituation, sei es mit dem Mandanten oder dem StA und im besonderen Maße in der HV, dem Verteidiger ein Agieren an vielen Stellen abverlangt wird, bei welchem jede auch noch so kleine Hilfestellung willkommen ist. Auch ein alphabetischer Aktenindex erleichtert das Auffinden einzelner Schriftstücke. Auch bei in digitaler Form vorliegenden Akten wird man mit unterschiedlichen Farben arbeiten können.

 

Rdn 261

2. Dem Durcharbeiten der Akten schließt sich dann ggf. eine Unterredung mit dem Mandanten an, in der dieser ggf. über den Akteninhalt informiert wird (dazu und zu den insoweit bestehenden Grenzen → Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten, Teil A Rdn 530).

Siehe auch: → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225, m.w.N.

[Autor] Burhoff

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