Rz. 135

 

§ 9 RVG Vorschuss

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

 

Rz. 136

Aus dem zwischen dem RA und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag ergibt sich die Anspruchsgrundlage für die Vergütungsforderung des RA. Anspruchsgrundlage für die anwaltliche Vergütung ist nicht das RVG, sondern i.d.R. der geschlossene Vertrag, meist ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 BGB). Dass der RA das Recht hat, einen Vorschuss zu fordern, ergibt sich aus dem RVG, sein Recht (und seine Pflicht) einen Vorschuss zu fordern, ergibt sich bereits aus § 669 BGB. Das Vorschussrecht nach dem BGB ist jedoch eingeschränkt. Nach dem BGB könnte der RA nur einen Vorschuss für die erforderlichen Aufwendungen (Auslagen entsprechend Teil 7 VV RVG) fordern. Daher gibt § 9 RVG dem RA das Recht auf einen Vorschuss für seine Vergütungsansprüche (Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 RVG). Der RA darf einen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehende Vergütung erheben.

 

Rz. 137

 

Praxistipp:

Jeder RA kann einen Vorschuss anfordern. Dieses Recht steht daher auch dem Unterbevollmächtigten zu. Trägt Ihnen ein anderer RA ein Mandat an, kennen Sie i.d.R. den Auftraggeber nicht. Sie kennen auch nicht dessen Zahlungsmoral. Daher sollten Sie von Ihrem Vorschussrecht auch dann Gebrauch machen, wenn Sie lediglich Unterbevollmächtigter sind.

 

Rz. 138

Muster 9.10: Anforderung eines Vorschusses des Unterbevollmächtigten gegenüber dem Hauptbevollmächtigten

 

Muster 9.10: Anforderung eines Vorschusses des Unterbevollmächtigten gegenüber dem Hauptbevollmächtigten

Anrede,

wir bedanken uns für die Übertragung des Mandats und die überlassene Vollmacht zur Wahrnehmung des Gerichtstermins vor dem _________________________ Gericht zum Az. _________________________ am _________________________ (Datum). Der Termin ist hier entsprechend notiert. Allerdings machen wir die Übernahme des Auftrags von dem Ausgleich des aus der Anlage ersichtlichen Vorschussbetrages abhängig.

Wir erlauben uns hier, als potenzieller Unterbevollmächtigter von unserem Recht auf die Anforderung eines Vorschusses gem. § 9 RVG Gebrauch zu machen. Eine auf den Auftraggeber ausgestellte Rechnung finden Sie in der Anlage. Wir haben in der Rechnung den Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Vertretung seiner Interessen durch uns nur erfolgt, wenn der angeforderte Vorschuss rechtzeitig vor dem Termin hier eingeht. Selbstverständlich ist es auch ausreichend, wenn der Vorschuss zunächst zweckgebunden bei Ihnen eingeht und Sie uns über den Zahlungseingang des Vorschusses informieren. Auf eine zweckgebundene Vorschussleistung zum Zwecke der Weiterleitung an uns legen wir dann aber explizit wert.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung Kostendeckung erteilt haben, bitten wir Sie, zur Vereinfachung und Beschleunigung der Angelegenheit, an die Versicherung unsere Rechnung zum Zwecke des Ausgleichs weiterzureichen. In diesem Fall reicht es uns aus, wenn Sie uns vor dem Termin eine Mitteilung der Versicherung überlassen, aus der sich ergibt, dass unsere Vergütungsforderung in voller Höhe ausgeglichen wird und die Anweisung bereits veranlasst ist.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, wir haben bisher keinen persönlichen Kontakt zum gemeinsamen Auftraggeber. Daher bitten wir darum, dass der aus der Anlage ersichtliche Rechnungsbetrag rechtzeitig vor dem Termin unserem Konto gutgeschrieben wird.

Wir gehen davon aus, dass Sie den Auftraggeber bereits auf die kostenerstattungsrechtlichen Folgen der Beauftragung mehrerer unabhängig von einander tätiger Rechtsanwälte hingewiesen haben und unterlassen entsprechende Ausführungen daher.

Dieses Schreiben überlassen wir Ihnen mit zwei Abschriften (zur gefälligen Weiterleitung an den Auftraggeber und ggf. zur Weiterleitung an die Rechtsschutzversicherung).

Unsere anhängende Rechnung ist ebenfalls mit zwei Abschriften versehen. Das Original bitten wir Sie, an den Auftraggeber weiterzuleiten.

Unsere Bankverbindung entnehmen Sie bitte unserem Briefbogen.

Grußformel

 

Rz. 139

Muster 9.11: Vorschussrechnung an den Hauptbevollmächtigten

 

Muster 9.11: Vorschussrechnung an den Hauptbevollmächtigten

_________________________ (Vollständige Anschrift des Auftraggebers)

Betreff: _________________________ (Gericht, gerichtliches Az.)

 
  Wahrnehmung des Gerichtstermins

Anrede,

die Rechtsanwälte _________________________ aus _________________________ haben uns in Ihrem Namen beauftragt, den Gerichtstermin in _________________________ vor dem _________________________ Gericht _________________________ zum Aktenzeichen _________________________ am _________________________ wahrzunehmen.

Aus diesem Grunde erlauben wir uns, Ihnen nachstehend unsere Vorschussrechnung zu überreichen.

Rechnungsnummer: _________________________

Leistungszeitraum: _________________________

Gegenstandswert: _________________________

Berechnet nach der Tabelle zu § 13 RVG, Vergütungsverzeichnis ...

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