Rz. 72

Ein minderjähriges Kind hat aus § 1612a BGB einen klagbaren Anspruch auf die Titulierung eines dynamisierten Unterhalts. Da dieser die praktische Handhabung erheblich vereinfacht, kann die entsprechende Abfassung eines Kindesunterhaltsanspruchs in einem Scheidungsfolgenvertrag angeraten werden. Wird lediglich ein statischer Titel errichtet, hat das Kind einen Anspruch auf Abänderung

 

Rz. 73

Muster 9.10: Dynamisierter Kindesunterhalt

 

Muster 9.10: Dynamisierter Kindesunterhalt

Der Erschienene zu 1) verpflichtet sich, an das minderjährige Kind der Erschienenen _________________________, geb. am, zu Händen der Erschienenen zu 2) einen monatlichen, zum jeweils ersten Kalendertag fälligen Unterhalt in Höhe von _________________________% des jeweiligen Mindestbedarfs der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, zzt. _________________________ EUR abzüglich hälftigen Kindesgeldes, zzt. _________________________ EUR, somit zurzeit insgesamt _________________________ EUR, zu zahlen.

Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist ein unterhaltsrechtlich bereinigtes Nettoeinkommen des Erschienenen zu 1), das wie folgt ermittelt worden ist: (es folgt die Darstellung des Einkommens und seiner Bereinigung). Geschäftsgrundlage ist ferner, dass das Kind dauerhaft in der Obhut der Erschienenen zu 2) lebt.

 

Rz. 74

Bei alten dynamisierten Unterhaltstiteln incl. entsprechender vertraglicher Vereinbarungen ist § 36 Nr. 3 EGZPO zu beachten und der alte Titel umzurechnen oder unter Schaffung des neuen Titels aufzuheben.

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